Für Patienten mit Atemwegs-, Nasen- und Racheninfektionen gilt in unseren Praxen und vor den Eingangsbereichen weiterhin Maskenpflicht.
Ein Coronaeigenschnelltest ist nicht mehr erforderlich.
Infektionsschutzmaßnahmen (aktualisiert)


Für Patienten mit Atemwegs-, Nasen- und Racheninfektionen gilt in unseren Praxen und vor den Eingangsbereichen weiterhin Maskenpflicht.
Ein Coronaeigenschnelltest ist nicht mehr erforderlich.